Vertragsbestimmungen


1. Vereinbarungsgegenstand: 

Mit dem Lesen, Ausfüllen und Abschicken der Veranstaltungsbuchung im Internet und der Bestätigung der dort aufgeführten AGB; sowie mit dem Lesen, Ausfüllen und Unterschreiben des Veranstaltungsvertrags in Papierform, kommt ein Vertrag zwischen dem Ausfüllenden (im folgenden auch als „Teilnehmer“ bezeichnet) und YouProtected, Inhaber Jörg Eisenbarth (im folgenden auch als „Veranstalter“ bezeichnet), zustande. Der Teilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Veranstaltungsdauer, die vom Veranstalter bereitgestellten Trainingsräume und Outdoor Trainingsflächen während der offiziellen Veranstaltungszeiten zu benutzen, sowie die vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen während dieses Zeitraumes in Anspruch zu nehmen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. 


2. Anmeldung: 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge gemäß Eingang der Anmeldung sowie dem Zahlungseingang berücksichtigt. Das Mindestalter für die Veranstaltung ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Bei der Anmeldung ist es jedoch notwendig, dass minderjährige Personen im Internet von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden bzw. dass der Vertrag in Papierform von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Eine endgültige Zulassung zur Veranstaltung obliegt ausschließlich dem Veranstalter. Mit der digitalen Buchung im Internet oder mit der analogen Unterzeichnung in Papierform kommt ein rechtsgültiger Kauf zustande. Der Teilnehmer erklärt insofern, dass er die AGB gelesen sowie verstanden und akzeptiert hat. 


3. Pflichten des Teilnehmers: 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer verpflichtet sich außerdem von der Hausordnung des bereitgestellten Trainingsraums und von den YouProtected Regeln Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren obliegt dem Teilnehmer die Pflicht, bei der Ausübung von Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen; der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden. Bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte. 


4. Gesundheit: 

Der Teilnehmer bestätigt hiermit, dass er sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Der Veranstalter kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Die Kosten für das Attest trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. 


5. Haftung: 

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für sämtliche Verletzungen ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters/des Firmeninhabers ist auf das Firmenvermögen beschränkt. Der Veranstalter/der Firmeninhaber haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Weder der Veranstalter noch dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Schäden an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, verursacht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- und Eigenschäden. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden. Bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte. 


6. Versicherungen: 

Der Veranstalter hat keine Versicherungen für die Teilnehmer abgeschlossen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung (z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird aber empfohlen. Der Veranstalter hat den Teilnehmer darauf hingewiesen, dass er sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. 


7. Vorstrafen / Gewaltdelikte: 

Der Teilnehmer versichert, dass er keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im Führungszeugnis des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat. Abweichungen sind dem Veranstalter vorher schriftlich mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen. Die Kosten für das Führungszeugnis trägt der Teilnehmer. 


8. Absage von Veranstaltungen: 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Veranstaltungen abzusagen. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Absagen (z.B. bei Erkrankung des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich sein sollte. Bereits überwiesene Veranstaltungsgebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. 


9. Mitgliedschaft: 

Durch die Teilnahme entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training bei YouProtected. 


10. Gesetz: 

Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich. Der Teilnehmer wurde darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem § 32 StGB – Notwehr). 


11. Veranstaltungsgebühren/Zahlungsart: 

Die Veranstaltungsgebühr ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten. Hierfür können die in der Bestätigungsmail angebotenen Zahlungsarten verwendet werden. Wird die Veranstaltungsgebühr nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Veranstaltungen außerhalb der YouProtected Räumlichkeiten können gemäß aktueller Preisliste Anfahrtskosten anfallen. 


12. Kooperationspartner: 

Die Übernahme der kompletten oder teilweisen Veranstaltungsgebühren durch einen Kooperationspartner ist möglich. Der Veranstalter stellt nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung zu Lasten des Kooperationspartners zu den im Voraus vereinbarten Konditionen. Die Vereinbarung dieser Konditionen erfolgt in der Regel mündlich oder über ein vom Veranstalter erstelltes Angebot. Eine Regelung der Konditionen ist über einen separaten Dozentenvertrag möglich, jedoch nicht erforderlich. 


13. Rücktritt / Kündigung: 

Ein Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben bis spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung an folgende Adresse erfolgen: 

 

YouProtected 

c/o Jörg Eisenbarth 

Postfach 1311 

66713 Saarlouis 

 

Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des Zugangs beim Veranstalter, nicht das Datum des Poststempels. Der Teilnehmer muss in seiner Kündigung seine Bankverbindung mitteilen. Bei einem Rücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 40% der Veranstaltungsgebühr, bei einem Rücktritt bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% der Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen beiden Fällen nicht zurückerstattet. Kurzfristige Absagen wegen Krankheit müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Die Kosten für das ärztliche Attest trägt der Teilnehmer. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsinhalte oder das Nichterscheinen zu einzelnen Veranstaltungsinhalten berechtigten den Teilnehmer nicht zu einer Ermäßigung bzw. (Teil-) Erstattung der Veranstaltungsgebühr.


14. Weitere Vereinbarungen / Schriftform: 

Durch die Teilnahme an der Veranstaltung oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt der Teilnehmer nicht das Recht Krav Maga in selbstständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.


15. Minderjährige: 

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Veranstaltungsteilnahme nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten möglich. Die Entrichtung der Veranstaltungsgebühr erfolgt insofern nur nach Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen erstreckt sich die Haftung auf den/die Erziehungsberechtigten. 


16. Datenschutzerklärung: 

Der Teilnehmer stimmt der Verwendung und elektronischen Speicherung, der von ihm angegeben Daten zu. Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht. Die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten im persönlichen Interesse des Teilnehmers (z.B. an den Dachverband oder externe Instruktoren) wird hiermit erteilt. Weiterhin stimmt der Teilnehmer der Aufnahme und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen durch den Veranstalter zu. Dem Teilnehmer sind während der Veranstaltung keine Ton- und Filmaufnahmen gestattet. Fotoaufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Instruktor zulässig. 


17. Salvatorische Klausel: 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Der Teilnehmer erkennt den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung an. Der Gerichtsstand wird vom Veranstalter bestimmt.